Kanzleiadresse
Stamm-Lauer & Kollegen
Rechtsanwälte und Notare
Im Ziegelgarten 50
63607 Wächtersbach
Das Mietrecht gehört zu den zentralen und komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Für Mieter geht es oft um ihre Bleibe und damit um existenzielle Fragen. Vermieter wiederum müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Einnahmen pünktlich und in ausreichender Höhe fließen.
Gerade im Wohnmietrecht sorgt eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen – vorrangig ab § 535 BGB – für den Schutz des Mieters. So sind Mietanpassungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, Kündigungen (sowohl ordentlich als auch außerordentlich) nur bei klar definierten Tatbeständen möglich.
Ob Sie als Mieter Rat suchen oder als Vermieter Rechtssicherheit wünschen – unsere Kanzlei mit Sitz in Wächtersbach unterstützt Sie umfassend. Fachanwalt Stefan Ommert bringt seine überregionale Expertise ins Team von Stamm-Lauer und Kollegen ein und steht Ihnen in Lettgenbrunn im Wohn- wie auch im Gewerbemietrecht zur Seite.
Als renommierter Spezialist im Mietrecht für Lettgenbrunn deckt Stefan Ommert für Sie unter anderem folgende Leistungen ab:
Bei jedem Mandat analysieren wir Ihren individuellen Sachverhalt eingehend und werten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung aus. Auf dieser soliden Basis entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie – oft ist bereits eine außergerichtliche Einigung der effektivste Weg, um Zeit und Kosten zu sparen.

Das Wohnraummietrecht schränkt Vertragsfreiheit ein, um soziale Härten zu vermeiden. Mieter genießen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen oder überhöhten Mieterhöhungen. Gleichzeitig bestehen aber Pflichten, deren Verletzung zu Konsequenzen führen kann – etwa eine fristlose Kündigung bei Mietrückständen ab zwei Monatsmieten. Auch Eigenbedarfskündigungen sind zulässig, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Typische Mandate im Wohnmietrecht:
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Wir klären, welche Schritte im Einzelfall geboten sind, und vertreten Sie gegenüber der Gegenpartei – schnell, kompetent und zielorientiert.
Anders als im Wohnbereich sind beim Gewerbemietrecht weitgehende Gestaltungsfreiheiten möglich: Miethöhen, Laufzeiten und Kündigungsfristen werden frei vereinbart, mieterschützende Vorschriften gibt es nicht. Für Mieter birgt das Chancen, aber auch erhebliche Risiken – insbesondere bei begehrten Objekten mit starker Nachfrage.
Unser Angebot im Gewerbemietrecht:
Lassen Sie Ihren Gewerbemietvertrag am besten vorab von uns prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.