Arbeitsrecht

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Stefan Ommert

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht

Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich

Arbeitsrecht ist für den Laien heutzutage eine kaum zu überblickende Materie. Ursprünglich in wenigen Paragraphen des BGB geregelt, gibt es heute eine Vielzahl verschiedener nationaler Gesetze und Regelungen zu allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hinzu kommt das Recht der Europäischen Gemeinschaft, das immer stärker die Gesetzgebung und die Auslegung bestehender Gesetze bestimmt, und eine Rechtsprechung, die gerade auch im Arbeitsrecht häufig rechtsgestaltende Wirkung entfaltet.

Wir helfen Ihnen trotzdem den Überblick zu behalten und Ihre Rechte zu wahren. Wir vertreten dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Streitigkeiten und Unklarheiten können z. B. entstehen

  • beim Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • bei Erkrankungen des Arbeitnehmers
  • bei unterschiedlichen Ansichten über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • bei Schlechtleistungen/Vertragsverletzungen und deren Folgen (Abmahnung/Kündigung)
  • beim Ausspruch oder dem Empfang einer Kündigung
  • beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses

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wir helfen Ihnen sehr gerne weiter

Bürozeiten

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Unter anderem vertreten wir Sie in folgenden Regionen:

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