Erbe & Schenkung

Wollen Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln…

… oder schon zu Lebzeiten Ihren Ehepartner bzw. die Kinder bedenken, sollten Sie sich der langjährigen Erfahrung unserer beiden Notare bedienen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrages ebenso wie bei dem Abschluss von Schenkungs- und Übergabeverträgen.

Gerade bei lebzeitigen Übergaben an Kinder ist die rechtsichere Gestaltung der Vertragsbedingungen auch für den Fall von unerwarteten Entwicklungen in der Person des Übernehmers von großer Wichtigkeit.

Bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen…

… ist die Einholung fachkompetenten Rats zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den späteren Erben durchaus sinnvoll und dringend anzuraten.

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