Mietrecht Büdingen

Mietrecht in Büdingen

Kompetente Unterstützung im Mietrecht in Büdingen

Das Mietrecht gilt als eines der wichtigsten und anspruchvollsten Rechtsgebiete. Die große Bedeutung des Mietrechts liegt auf der Hand: Für Mieter geht es um existenzielle Fragen. Zugleich müssen sich Eigentümer darauf verlassen können, dass sie pünktlich und in ausreichender Höhe Einnahmen erzielen.

Vor allem im Bereich Wohnmietrecht existieren vielfältige gesetzliche Regelungen, welche dem Mieterschutz dienen. Diese Bestimmungen finden sich vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 535 (BGB). Der Gesetzgeber beschränkt zum Beispiel das Recht auf Mieterhöhungen und erlaubt ordentliche sowie außerordentliche Kündigungen nur unter klar definierten Voraussetzungen.

Ob Wohn- oder Gewerbemietrecht: Wir beraten Mieter und Eigentümer fachkundig! Mit Stefan Ommert engagiert sich ein überregional bekannter Fachanwalt für Mietrecht in unserer Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen.

Ihr erfahrener Ansprechpartner für Wohn- und Gewerbemietrecht

Als Experte für Mietrecht in Büdingen bietet Stefan Ommert vielfältige Leistungen an. Dazu gehören:

  • Erstellen von Mietverträgen im Auftrag der Eigentümer
  • Prüfen von Mietverträgen im Sinne der Mieter
  • Beratung bei mietrechtlichen Fragen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Hilfe bei einer gütlichen Einigung im Mietrecht in Büdingen

Bei Streitigkeiten analysieren wir Ihren individuellen Fall gründlich. Wir berücksichtigen hierbei konsequent die gesetzlichen Grundlagen und die zahlreichen Gerichtsurteile, die für das Mietrecht in Büdingen und bundesweit relevant sind. Auf dieser Basis schlagen wir Ihnen das geeignete Vorgehen vor. Häufig kann es sich lohnen, im ersten Schritt eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Das spart Kosten und verschafft allen Beteiligten Sicherheit. Stefan Ommert und sein Team vertreten Sie gegenüber der gegnerischen Partei.

<a href="/stefan-ommert/">Stefan Ommert</a>

Stefan Ommert

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht

Mietwohnrecht: So helfen wir Mietern und Vermietern

Mietvertrag mit Schlüssel und Bauplan

Bei der Vermietung von Wohnraum schränkt der Gesetzgeber die Vertragsfreiheit stark ein. Mit vielfältigen Regelungen schützt er Mieter vor Kündigungen und zu hohen Mietkosten. Er stellt damit sicher, dass es zu keinen sozialen Verwerfungen in der Gesellschaft kommt. Dennoch müssen auch Mieter bestimmte Verpflichtungen erfüllen. Wer zum Beispiel mindestens zwei Monatsmieten schuldet, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Eine berechtigte Eigenbedarfskündigung muss er ebenfalls akzeptieren.

Stefan Ommert vertritt im Mietrecht in Büdingen Mieter und Vermieter bei vielfältigen Sachverhalten. Typische Streitgegenstände sind:

  • Mieterhöhung: Mieter bezweifeln, dass die entsprechende Steigerung rechtmäßig ist. Vermieter dürfen bis zu einer gewissen Grenze Mieten an die ortsüblichen Vergleichsmieten anpassen. Hier gilt aber eine Obergrenze von 20 % in drei Jahren und in Ballungsgebieten eine zusätzliche Kappungsgrenze. Darüber hinaus erlaubt der Gesetzgeber, Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen. Auch hier verdienen die rechtlichen Beschränkungen Beachtung.
  • Kündigung: Der Vermieter darf außerordentliche und ordentliche Kündigungen aussprechen – beide Kündigungsformen muss er begründen! Oft berufen sich Eigentümer auf Mietschulden und Eigenbedarf.
  • Neben- und Betriebskostenabrechnung: Einige Mieter beklagen intransparente oder falsche Abrechnungen. Ihr Spezialist für Mietrecht in Büdingen hakt nach!

Wenden Sie sich auch an unsere Kanzlei, wenn Sie sich unter anderem aufgrund von Mietmängeln, Schönheitsreparaturen oder Haustieren streiten.

 

Gewerbemietrecht als besondere Herausforderung

Das Mietrecht für gewerblich genutzte Räume unterscheidet sich erheblich vom Wohnmietrecht. Beide Vertragsparteien genießen größere Freiheiten bei der Vertragsgestaltung, einschränkende Mieterschutzrechte existieren nicht. So dürfen die Beteiligten die Miethöhe ohne Einschränkungen vereinbaren. Dasselbe gilt für Aspekte wie die Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit oder einer Kündigungsfrist kann der Eigentümer jederzeit eine Kündigung aussprechen. Begründen muss er diese im Gegensatz zum Wohnmietrecht nicht.

Die weitgehende Vertragsfreiheit kann insbesondere für Mieter Nachteile haben. Das trifft vor allem bei begehrten Objekten mit mehreren Interessenten zu. Kontaktieren Sie vor dem Unterschreiben am besten unsere Kanzlei und lassen Sie den Mietvertrag eingehend prüfen! So vermeiden Sie, dass Sie unwissend nachteiligen Klauseln zustimmen. Eigentümern bieten wir an, transparente und rechtssichere Mietverträge zu erstellen.

Wie bei Mietwohnungen kommt es bei Gewerberäumen zu vielfältigen Auseinandersetzungen im Mietrecht Büdingen. Beispiele sind:

  • Unklarheiten bei der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • mögliche vertragswidrige Nutzung des Gewerbeobjekts
  • Mängel in den Gewerberäumen
  • Haftungsfragen

Kontaktieren Sie bei diesen oder anderen Problemen Ihre Experten für Mietrecht in Büdingen.

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Sie haben Fragen, rufen Sie uns an,
wir helfen Ihnen sehr gerne weiter

Bürozeiten

Montag bis Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
und (außer Mittwoch) von 14:00 bis 17:45 Uhr

Mietrecht in Büdingen: Beratungsgespräch vereinbaren

Die Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen zeichnet sich durch individuelle Rechtsberatungen auf hohem fachlichen Niveau aus. Das beweist Stefan Ommert als Fachanwalt für Mietrecht in Büdingen beispielhaft. Wenden Sie sich an uns für eine Terminvereinbarung.