Mietrecht Bad Orb

Mietrecht in Bad Orb

Die Kanzlei Stamm-Lauer verhilft Ihnen zu Ihrem Recht

Die Heizung funktioniert schon seit Tagen nicht richtig? Die Mieterhöhung, die im Briefkasten lag, ist unverschämt? Um die regelmäßige, abendliche Ruhestörung von nebenan kümmert sich offensichtlich niemand? Im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter kann es schnell zu heftigen Spannungen kommen. Kein Wunder, schließlich geht es um das persönliche Zuhause, den eigenen Rückzugsort. Bevor das Problem jedoch eskaliert, sollten Sie immer einen erfahrenen Spezialisten für das Rechtsgebiet Mietrecht in Bad Orb zu Rate ziehen. Oft lassen sich so Streitigkeiten vor Gericht vermeiden. Das Team der Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen berät und unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema Mietrecht in Bad Orb – und das nicht nur im Bereich des Wohnraummietrechts, sondern gleichermaßen auf dem Feld des Gewerbemietrechts.

<a href="/stefan-ommert/">Stefan Ommert</a>

Stefan Ommert

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht

Mietrecht in Bad Orb: Darum ist die aktuelle Rechtsprechung so wichtig

Streit und Auseinandersetzungen im Mietverhältnis sind nicht ungewöhnlich. Nicht immer jedoch sind die Sachverhalte so glasklar, wie sie von den Betroffenen empfunden werden. Das hat zum einen damit zu tun, dass das Mietrecht ein ohnehin sehr umfangreiches Rechtsgebiet ist, dass zum anderen durch regelmäßige Urteile des Bundesgerichtshofs zum Teil erhebliche Änderungen erfährt. Wenn Sie also fachkompetente Hilfe beim konkreten Mietrecht in Bab Orb benötigen, sollten Sie sich darauf verlassen können, dass ihr Fachanwalt mit der aktuellen Rechtsprechung bestens vertraut ist. Die Anwälte und Notare der renommierten Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen sind immer detailliert über die jüngsten Entscheidungen zum Mietrecht, das auch für Bad Orb gilt, informiert und können Sie daher optimal vertreten.

Die Vermittlung im Streitfall verhindert hohe Gerichtskosten

Wohnungschlüssel und Geldscheine liegen auf Wohnungspapieren und Grundriss

Das Mietrecht regelt als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Als Spezialisten für das Mietrecht in Bad Orb beraten und vertreten wir beide Parteien. Das meint: Wir kümmern uns um die berechtigten Beschwerden und Mängelanzeigen von Mietern ebenso wie um säumige Mietzahlungen oder wiederholte Ruhestörungen, die dem Vermieter das Leben schwer machen. Aus dieser Position heraus können wir im Mietrecht für Bad Orb oft außergerichtliche Lösungen vorschlagen und durchsetzen, die allen Beteiligten viel Zeit, Ärger und vor allem Kosten ersparen. Das Mietrecht kann auch in Bad Orb gelegentlich etwas kompliziert sein, grundsätzlich aber schützt es jeden Mieter vor Willkür – und es sichert dem Vermieter den Erhalt seines Eigentums.

Zu unserem Leistungsspektrum im Mietrecht für Bad Orb gehören beispielsweise:

  • die Überprüfung beziehungsweise das Erstellen von Mietverträgen inklusive deren Zusatzvereinbarungen,
  • das Verfassen von Mängelanzeigen und die Anzeige von Mietminderungen,
  • die Forderung nach Instandsetzungsarbeiten,
  • die Beanstandung fehlerhafter Nebenkostenabrechnungen,
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten um die Miethöhe oder die Kaution,
  • das Mahnwesen bei unregelmäßigen oder unvollständigen Mietzahlungen,
  • die Abmahnung bei unerlaubter Untervermietung,
  • die Unterlassungsaufforderung bei wiederholter Ruhestörung,
  • die Androhung und gegebenenfalls Durchsetzung einer Räumungsklage.

Gewerbemietrecht: Die Vertragsfreiheit birgt auch Risken

Umgangssprachlich wird das Mietrecht auch in Bad Orb zumeist synonym für das Wohnraummietrecht verwendet. Auch das BGB schützt insbesondere den Wohnungsmieter vor willkürlichen Maßnahmen des jeweiligen Vermieters, weil sich der Mieter in der eindeutig schwächeren Position befindet. Das Mietrecht für Bad Orb schließt dennoch auch das Gewerbemietrecht ein – allerdings gelten in diesem Bereich andere Regeln. Diese ergeben sich schon allein aus dem Umstand, dass im Gewerbemietrecht weitgehende Vertragsfreiheit herrscht. Diese eröffnet zwar einen großen Gestaltungsraum – „Wild-West-Methoden“ sind im Mietrecht in Bad Orb dennoch nicht erlaubt. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, vor dem Abschluss eines Gewerbemietvertrags fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen – schließlich gehen mit einem solchen Vertrag zumeist erhebliche Investitionen einher, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage festigen oder eben gefährden können. Das Team der renommierten Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen steht Ihnen fachkompetent zur Seite, wenn Sie im Begriff sind, eine weitreichende Entscheidung zu treffen – oder auch wenn Sie sich in Ihrem bisherigen Gewerbemietvertrag unangemessen benachteiligt fühlen.

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Lassen Sie sich beraten

Mietrecht in Bad Orb:  Unsere Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen berät und unterstützt sie fachkompetent bei allen Problemen und Streitfällen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns darauf Sie individuell und kompetent zu beraten.