Mietrecht in Lettgenbrunn

Mietrecht für Lettgenbrunn

Siegelstempel auf Dokument mit Wachssiegel | Kanzlei Stamm Lauer

Kompetente Rechtsberatung im Mietrecht – zuverlässig und ortsnah

Das Mietrecht gehört zu den zentralen und komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Für Mieter geht es oft um ihre Bleibe und damit um existenzielle Fragen. Vermieter wiederum müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Einnahmen pünktlich und in ausreichender Höhe fließen.

Gerade im Wohnmietrecht sorgt eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen – vorrangig ab § 535 BGB – für den Schutz des Mieters. So sind Mietanpassungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, Kündigungen (sowohl ordentlich als auch außerordentlich) nur bei klar definierten Tatbeständen möglich.

Ob Sie als Mieter Rat suchen oder als Vermieter Rechtssicherheit wünschen – unsere Kanzlei mit Sitz in Wächtersbach unterstützt Sie umfassend. Fachanwalt Stefan Ommert bringt seine überregionale Expertise ins Team von Stamm-Lauer und Kollegen ein und steht Ihnen in Lettgenbrunn im Wohn- wie auch im Gewerbemietrecht zur Seite.

Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf!

Ernst Raupach

Ihr verlässlicher Partner für Wohn- und Gewerbemietrecht

Als renommierter Spezialist im Mietrecht für Lettgenbrunn deckt Stefan Ommert für Sie unter anderem folgende Leistungen ab:

  • Vertragsgestaltung für Vermieter: Erstellung rechtssicherer Mietverträge
  • Vertragsprüfung für Mieter: Überprüfung bestehender Vereinbarungen auf Fallstricke
  • Mietrechtliche Erstberatung: Klärung Ihrer Fragen zu Rechten und Pflichten
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht: Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Mediation und gütliche Einigung: Moderation, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden

Bei jedem Mandat analysieren wir Ihren individuellen Sachverhalt eingehend und werten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung aus. Auf dieser soliden Basis entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie – oft ist bereits eine außergerichtliche Einigung der effektivste Weg, um Zeit und Kosten zu sparen.

Mietwohnrecht: Unterstützung für Mieter und Vermieter

Mietvertag für Wohnung | Mietrecht Salmünster

Das Wohnraummietrecht schränkt Vertragsfreiheit ein, um soziale Härten zu vermeiden. Mieter genießen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen oder überhöhten Mieterhöhungen. Gleichzeitig bestehen aber Pflichten, deren Verletzung zu Konsequenzen führen kann – etwa eine fristlose Kündigung bei Mietrückständen ab zwei Monatsmieten. Auch Eigenbedarfskündigungen sind zulässig, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Typische Mandate im Wohnmietrecht:

  • Mieterhöhungen: Prüfung, ob die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete rechtmäßig ist (Kappungsgrenze, Modernisierungsumlage).
  • Kündigungen: Abwehr oder Durchsetzung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen – stets mit fundierter Begründung.
  • Nebenkostenabrechnungen: Nachvollziehen und Beanstanden falscher oder intransparenter Abrechnungen.
  • Mängel und Schönheitsreparaturen: Durchsetzung von Reparaturansprüchen oder Beratung zur Pflicht zur Instandhaltung.
  • Haustierregelungen: Abklärung, ob und unter welchen Bedingungen ein Tier gehalten werden darf.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Wir klären, welche Schritte im Einzelfall geboten sind, und vertreten Sie gegenüber der Gegenpartei – schnell, kompetent und zielorientiert.

Gewerbemietrecht: Vertragsfreiheit mit Risiko

Anders als im Wohnbereich sind beim Gewerbemietrecht weitgehende Gestaltungsfreiheiten möglich: Miethöhen, Laufzeiten und Kündigungsfristen werden frei vereinbart, mieterschützende Vorschriften gibt es nicht. Für Mieter birgt das Chancen, aber auch erhebliche Risiken – insbesondere bei begehrten Objekten mit starker Nachfrage.

Unser Angebot im Gewerbemietrecht:

  • Vertragsprüfung vor Unterschrift: Identifikation nachteiliger Klauseln und Risiken.
  • Vertragsgestaltung für Vermieter: Aufsetzen transparenter, rechtssicherer Vereinbarungen.
  • Streitigkeiten um Nebenkosten und Betriebskosten: Klärung offener Fragen und Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Nutzungskonflikte: Beurteilung, ob eine vertragswidrige Verwendung vorliegt.
  • Mängel und Haftungsfragen: Beratung bei baulichen und inhaltlichen Mängeln der Gewerberäume.

Lassen Sie Ihren Gewerbemietvertrag am besten vorab von uns prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wir sind für Sie da!

Jetzt Termin vereinbaren

Die Kanzlei Stamm-Lauer und Kollegen steht für individuelle, praxisnahe Rechtsberatung im Mietrecht in Lettgenbrunn. Fachanwalt Stefan Ommert und sein Team bieten Ihnen lösungsorientierte Betreuung – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Mandats. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung!

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
und Montag, Dienstag & Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

Vereinbarte Termine finden auch
außerhalb unserer Öffnungszeiten statt

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Im Ziegelgarten 50
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